Was sollte man Wissen zum Atemschutz
In der Feuerwehrdienstvorschrift Fwd7 ist der Atemschutz geregelt.
Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden,
- müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- körperlich geeignet sein (Die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen.);
- erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird,dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nichtmehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
- die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungenteilnehmen;
- zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
Ausbildung im Landkreis
Atemschutzgrundlehrgang
Dauer 3 Tage (Fr/Sa/Sa), 18 Stunden (23UE) - Termie ca. 3x pro Jahr
Atemschutzbelastungsübung
Dauer 1 Abend, ca. 1,5Std (2UE) - ist jährlich zu wiederholen
Einsatzübung Tageslehrgang
Dauer: 1 Tag, 8 Stunden (10UE) - Termine ca. 3x pro Jahr
Ausbildung überörtlich
Atemschutzleistungsbewerb
Ein Trupp hat 5 Stationen zu absolvieren. Abzeichen in Bronze-Silber-Gold
Brandcontainer Osterhofen
Termine werden über KBR vergeben (immer Samstags - bestimmte Tage für FRG reserviert)